SOLARENERGIE
Informationen über Technik, Potential und Genehmigungsverfahren von PV-Anlagen
- Dachanlagen sind bis auf Ausnahmen (Denkmalschutz) genehmigungsfrei.
- Freiflächenanlagen sind nicht privilegiert im Außenbereich, d.h. es ist ein Flächennutzungsplan und Bebauungsplan erforderlich; damit hat die jeweilige Kommune die Steuerung in der Hand (keine Verpflichtung zur Ausweisung von Flächen). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im FNP-Änderungsverfahren
- PV-Freiflächenanlagen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan erforderlich, dann erfolgt Genehmigungsfreistellungsverfahren.
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- Energierücklaufzeit: 12 bis 24 Monate (fossile Kraftwerke: nie)
- CO2-Einsparung (50 m²): 2,5 t / a Hausdach (gegenüber deutschem Strommix 2019)
- Erzeugungskosten: 5 bis 10 Cent / kWh (Großanlage bis Dachanlage)
- Fast vollständig recyclebar - außer Kunststofffolie
- Sonne liefert wertvollen Spitzenlaststrom
- 25 m² liefern Stromverbrauch eines Haushaltes
- neue Solarzellengenerationen liefern bis 50 % mehr Strom pro Fläche