Gesellschaft zur Umsetzung
erneuerbarer Technologieprojekte
im Landkreis Haßberge mbH

SOLARENERGIE

Informationen über Technik, Potential und Genehmigungsverfahren von PV-Anlagen

  • Dachanlagen sind bis auf Ausnahmen (Denkmalschutz) genehmigungsfrei.
  • Freiflächenanlagen sind nicht privilegiert im Außenbereich, d.h. es ist ein Flächennutzungsplan und Bebauungsplan erforderlich; damit hat die jeweilige Kommune die Steuerung in der Hand (keine Verpflichtung zur Ausweisung von Flächen). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im FNP-Änderungsverfahren
  • PV-Freiflächenanlagen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan erforderlich, dann erfolgt Genehmigungsfreistellungsverfahren.

 

    • Energierücklaufzeit: 12 bis 24 Monate (fossile Kraftwerke: nie)
    • CO2-Einsparung (50 m²): 2,5 t / a Hausdach (gegenüber deutschem Strommix 2019)
    • Erzeugungskosten: 5 bis 10 Cent / kWh (Großanlage bis Dachanlage)
    • Fast vollständig recyclebar - außer Kunststofffolie
    • Sonne liefert wertvollen Spitzenlaststrom
    • 25 m² liefern Stromverbrauch eines Haushaltes
    • neue Solarzellengenerationen liefern bis 50 % mehr Strom pro Fläche