WASSERKRAFT
Informationen über Technik, Potential und Genehmigungsverfahren von Wasserkraftanlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und BayWG regeln die Genehmigung. Zu beachten sind Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Schutz der Fischpopulation
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- Sehr dauerhafte Anlagen (bis zu 80 Jahre)
- Laufwasserkraftwerke (an Flüssen) liefern Grundversorgung
- Pumpspeicherkraftwerke sind derzeit die einzige großtechnische Möglichkeit der Stromspeicherung und zur Netzstabilisierung
- Durch Erneuerung vorhandener Anlagen kann der Ertrag gesteigert und die ökologische Situation verbessert werden (Fischtreppen)
- Die vorhandenen Laufwasserkraftwerke im Landkreis Haßberge liefern ca. 15 % des gesamten Stromverbrauchs