Gesellschaft zur Umsetzung
erneuerbarer Technologieprojekte
im Landkreis Haßberge mbH

WASSERKRAFT

Informationen über Technik, Potential und Genehmigungsverfahren von Wasserkraftanlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und BayWG regeln die Genehmigung. Zu beachten sind Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Schutz der Fischpopulation

 

    • Sehr dauerhafte Anlagen (bis zu 80 Jahre)
    • Laufwasserkraftwerke (an Flüssen) liefern Grundversorgung
    • Pumpspeicherkraftwerke sind derzeit die einzige großtechnische Möglichkeit der Stromspeicherung und zur Netzstabilisierung
    • Durch Erneuerung vorhandener Anlagen kann der Ertrag gesteigert und die ökologische Situation verbessert werden (Fischtreppen)
    • Die vorhandenen Laufwasserkraftwerke im Landkreis Haßberge liefern ca. 15 % des gesamten Stromverbrauchs