Gesellschaft zur Umsetzung
erneuerbarer Technologieprojekte
im Landkreis Haßberge mbH

WINDKRAFT

Informationen über Technik, Potential und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen

  • Windenergieanlagen sind privilegierte Vorhaben nach § 35 BauGB Absatz 1 Satz 5 für die das Bauverbot im Außenbereich nicht gilt. Sie sind daher zulässig - wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
  • Die Kommunen können den Windkraftausbau über Regionalpläne auf Ebene der Planungsregion oder Flächennutzungspläne steuern.
  • Es können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete definiert werden
  • Der Windenergienutzung ist bei den Planungen "substantiell" Raum zu schaffen (keine Verhinderungsplanung erlaubt)
  • Genehmigungsbehörde für das einzelne Vorhaben ist das zuständige Landratsamt
  • Im Genehmigungsverfahren werden alle relevanten Träger öffentlicher Belange beteiligt (Naturschutz, Gewässerschutz, Denkmalschutz, Luftaufsicht, Straßenbau, öffentliche und private Versorger etc.)
  • Das Vorhaben muss Immissions-Grenzwerte einhalten (Schall, Schatten) und den Anforderungen des Nachbarschutzes genügen ("erdrückende Wirkung")

 

    • Energierücklaufzeit: 6 bis 9 Monate (fossile Kraftwerke: nie)
    • CO2-Einsparung: 4.400 t / a Windrad (gegenüber deutschem Strommix 2019)
    • Erzeugungskosten: 6 bis 9 Cent / kWh (Kohlekraftwerk Neubau: 10 bis 11 Cent)
    • Fast vollständig recyclebar - außer Rotorblätter
    • Binnenlandwindräder: ca. 165 m hoher Turm, 80 m lange Blätter, 600 t Gewicht (zzgl. 2.000 t Fundament),
    • 500 m² Fundamentfläche, 2.000 m² Kranfläche, 9.000 m² Infrastruktur (mit Wegen)
    • 5 m² liefern den Strombedarf eines Haushaltes (10.000 m² Rotorfläche)
    • Schallimmissionen unterschreiten ab 500 bis 1.000 m die Grenzwerte für Wohngebiete
    • Schattenwurf kann vollständig vermieden werden
    • 30 Windräder können 70 % des Strombedarfes des Landkreises Haßberge erzeugen