Gesellschaft zur Umsetzung
erneuerbarer Technologieprojekte
im Landkreis Haßberge mbH

BÜRGER-WINDPARK SAILERSHAUSEN

Der Bürgerwindpark ist errichtet

Im Laufe des Jahres 2015 wurde im Sailershäuser Wald auf den Gemarkungen der Stadt Haßfurt, der Stadt Königsberg und der Gemeinde Riedbach der erste Bürgerwindpark des Landkreises Haßberge errichtet.

Nähere und weitere Informationen unter www.beg-hassberge.de

Projektbeschreibung

Auf dem Höhenrücken des Sailershäuser Waldes wurden insgesamt 10 Windenergieanlagen errichtet. 
Die Windräder sind dem Höhenverlauf folgend in einer Reihe angeordnet, wobei der Abstand von Windrad zu Windrad ca. 400 m und die Strecke vom ersten zum letzten Windrad ca. 3,6 km beträgt. Die Standorte liegen im sogenannten Vorbehaltsgebiet „WK63“ (ehemals WK88 „westlich Kleinmünster“) des aktuell gültigen Regionalplans für die Planungsregion Main-Rhön, zu der der Ladnkreis Haßberg gehört.

Kurzbeschreibung

Windenergieanlagen:           10 x Nordex N117-2.4 MW, Nabenhöhe 141 m

Stromertrag in 20 Jahren:    mehr als 1 Mrd. kWh (mehr als 10 % des Stromverbrauchs 
                                             mehr als 30.000 t/Jahr (entsprechend der CO²- Bindung von ca.    3.000 ha Wald)

Investition:                           ca. 45 Mio. €

 

Ergebnisse der Gutachten und Untersuchungen

Naturschutz

Obwohl die Größe des Vorhabens deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt, wurde freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser fast eineinhalb Jahre dauernden Untersuchungen haben bestätigt, dass vom Vorhaben weder für den Wald, noch für die in ihm lebenden Tiere eine Gefahr ausgeht. Bei der Planung wurden nach Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzbehörde alle Möglichkeiten der Minimierung des Eingriffs genutzt. Die für die Errichtung der Anlagen benötigten Flächen wurden 1:1 auf angrenzenden Grundstücken wieder aufgeforstet. Zusätzlich wurden und werden umfangreiche ökologische Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. 
In den ersten Jahren werden die Anlagen im Sommer während der Nacht ausgeschaltet, um eventuell gefährdete Fledermäuse zu schützen. Begleitend wird ein Fledermaus-Monitoring durchgeführt.
Die insgesamt für das Vorhaben gefällten Bäume entsprechen weniger als 10 % der Menge, die bei der Waldbewirtschaftung pro Jahr eingeschlagen wird. Das heißt, dass im Zuge der Errichtung des Projektes 10 % eines Jahreseinschlages an den Standorten der Anlagen erfolgte – die restlichen 90 % in anderen Waldbereichen. Es musste also für das Projekt kein einziger zusätzlicher Baum gefällt werden. Etwa 80 % der Flächen der neu angelegten Infrastruktur können wieder aufwachsen. Trotzdem wurde die gesamte Fläche der Wege und Kranstellflächen des Projektes auf angrenzenden Flächen aufgeforstet – also ein deutlicher Flächengewinn für den Wald und die Natur. 
Die Fundamente der Anlagen haben einen Durchmesser von ca. 22 m und greifen 
durch ihre geringeTiefe von ca. 1 bis 2 m nicht in den Wasserhaushalt ein.

Während der gesamten Bauphase erfolgte eine ökologische Baubegleitung.

 

Immissionsschutz

Der Anlagentyp Nordex N117 ist speziell für den Einsatz im Binnenland entwickelt worden. 
Die Türme der Anlagen bestehen im unteren Bereich bis ca. 80 m Höhe aus Stahlbetonfertigteilen auf die zwei Stahlrohrsegmente aufgesetzt werden. Am Fuß besitzt der Turm einen Durchmesser von ca. 9 m und verjüngt sich bis zur Spitze in 141m auf ca. 3m Durchmesser. 
Die Rotorblätter haben eine Länge von 58 m, der Durchmesser des Rotorkreises beträgt 117 m und die Spitzenhöhe bei senkrecht stehendem Blatt 199 m. Die spezielle Form der Blätter gewährleistet eine hohe Effizienz bei gleichzeitig sehr leisem Anlagenbetrieb.

Durch eine Schattenabschaltautomatik ist sichergestellt, dass an jedem bewohnten Ort keinerlei Schattenwurf auftreten kann. Dazu hat sich die Betreibergesellschaft freiwillig verpflichtet.

Die Abstände zu den umliegenden Ortschaften liegen mit ca. 1.000 bis 1.200 m zu den Ortsrändern deutlich über dem im bayerischen Winderlass von 2011 geforderten Wert von 800 m.

Die Schallimmissionen durch die Anlagen liegen deutlich unter den allgemein gültigen Grenzwerten und wurden in einem unabhängigen Gutachten des TÜV nachgewiesen.

 

Landschaftsschutz:

Die linienförmige Anordnung der Anlagen entlang einer natürlichen Geländeformation entspricht einer landschaftsästhetisch günstigen Variante. Gleichzeitig ist durch die auseinandergezogene Form des Windparks eine Umzingelung von Ortschaften ausgeschlossen. 
Die Ausgleichszahlung für den unvermeidlichen Eingriff in das Landschaftsbild fließt in den bayerischen Naturschutzfonds und steht in den kommenden Jahren für ökologische Verbesserungsmaßnahmen im Landkreis zur Verfügung. 

 

Potentielle Erweiterung des Windparks:

Die Errichtung weiterer Anlagen ist aus vielerlei Gründen ausgeschlossen und die öffentlichen 
Eigentümer der Flächen könnten dies auch zuverlässig verhindern.

 

Wertschöpfung

Alle Standorte liegen auf öffentlichem Grund  -  im Eigentum der Universität Würzburg, 
der Stadt Königsberg und der Gemeinde Riedbach.

Alle Pachteinnahmen kommen damit der Allgemeinheit zugute.

Auch die Gewerbesteuern gehen an die Kommunen, da die Betreibergesellschaft „Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.KG“ vor Ort angesiedelt ist.

Durch das Konzept der GUT Haßberge, der landkreisweiten Betreibergesellschaft, und der Bürger-Energiegenossenschaft ist sichergestellt, dass die Wertschöpfung weitgehend in der Region bleibt.

 

Beteiligungsmöglichkeit

Für die Bürgerbeteiligung u.a. an diesem Projekt, konnten interessierte Bürger bis Anfang 2015 Anteile bei der BEG zeichnen.

 

Die Nutzung der Windenergie im Landkreis Haßberge bedeutet:

  • Wertschöpfung für die Region

  • Klimaschutz für die Umwelt

  • Ein Stück Unabhängigkeit für den Landkreis