GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
Die Gesellschafterversammlungen finden jährlich mindestens einmal statt, der Vorsitz ist dem Vertreter des Landkreises Haßberge - Herrn Wilhelm Schneider - eingeräumt. Der Zuständigkeitsbereich umfasst u.a. Änderungen des Gesellschaftsvertrages (insbesondere zur Aufnahme weiterer Gesellschafter), wesentliche Änderungen des Betriebsumfangs der Gesellschaft, Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen, Veräußerung von Beteiligungen, Entlastung des Aufsichtsrates etc.